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Diplom-Pädagogen und Krankenpflege- Ausbildung

Diplom-Pädagoge keine Qualifikation für Lehrtätigkeit in der Krankenpflege-Ausbildung? Der BV-Päd. fragt nach.


In einem Brief vom 02.07.07 haben wir folgende Fragen an das in Schleswig-Holstein zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren gestellt:

  1. Welche spezifischen Regelungen gelten in diesem Bundesland, die über die Anforderungen des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) hinausgehen?
  2. Welche Möglichkeiten haben Bewerber/innen in Schleswig-Holstein, diese besonderen Voraussetzungen zu erlangen, z.B. an welcher Hochschule?
  3. In welcher Weise werden vorab erbrachte Studienleistungen und
    -abschlüsse angerechnet?
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Das Ministerium schrieb:

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 03.10.2007 18:22
1. In Schleswig-Holstein wird ein "abgeschlossenes universitäres Lehramtsstudium mit Lehrbefugnis für Berufliche Schulen oder Sekundarstufe II, d.h. die gleichen Qualifikationen wie für die Lehrtätigkeit an Berufsbildenden Schulen" erwartet. Lehrkräfte in Krankenpflegeschulen sollen ein Universitätsstudium des einschlägigen Fachs, d.h. der Pflege-/Gesundheitswissenschaften, eines weiteres Fachs und "der allgemeinen und berufsbezogenen Vermittlungswissenschaften" absolviert haben. Bei Erziehungswissenschaftlern fehlt das Studium des einschlägigen Fachs.
2. Das Lehramtsstudium Gesundheits- oder Pflegewissenschaften kann z.B. an den Universitäten Hamburg bzw. Bremen stattfinden. Daraus deckt sich der Bedarf in Schleswig-Holstein.
3. Welche Studienleistungen dort angerechnet werden, ist in der jeweiligen Hochschule zu erfragen

Essener Studiengang keine Alternative

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 03.10.2007 18:28
Auch der neue Essener Studiengang "Bildungswissenschaften" komme somit eher für Weiterbildner in Betracht, denn es werden keine Pflege- oder Gesundheitswissenschaften vermittelt.
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