Diplom-Pädagogen und Krankenpflege- Ausbildung
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Diplom-Pädagoge keine Qualifikation für Lehrtätigkeit in der Krankenpflege-Ausbildung? Der BV-Päd. fragt nach.
In einem Brief vom 02.07.07 haben wir folgende Fragen an das in Schleswig-Holstein zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren gestellt:
- Welche spezifischen Regelungen gelten in diesem Bundesland, die über die Anforderungen des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) hinausgehen?
- Welche Möglichkeiten haben Bewerber/innen in Schleswig-Holstein, diese besonderen Voraussetzungen zu erlangen, z.B. an welcher Hochschule?
- In welcher Weise werden vorab erbrachte Studienleistungen und
-abschlüsse angerechnet?

Das Ministerium schrieb:
2. Das Lehramtsstudium Gesundheits- oder Pflegewissenschaften kann z.B. an den Universitäten Hamburg bzw. Bremen stattfinden. Daraus deckt sich der Bedarf in Schleswig-Holstein.
3. Welche Studienleistungen dort angerechnet werden, ist in der jeweiligen Hochschule zu erfragen