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Pädagogen in der Primärprävention (§20 SGB V)

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Stellungnahme des BV-Päd. an die IKK

... wir wenden uns an Sie als Vertreter der federführenden Institution für die Veröffentlichung des Präventionsleitfadens zur Gesundheitsförderung* der Spitzenverbände der Krankenkassen. Es geht um die Qualifikationsanforderungen für die Anbieter von Maßnahmen der Primärprävention gemäß § 20 Abs. 1 SGB V, die in diesem Dokument festgelegt sind.
Zurzeit erfüllen Diplom-Pädagogen und Lehrer die Anforderungen an Anbieter-Qualifikationen für die Handlungsfelder Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Im Präventionsleitfaden sind die pädagogischen Abschlüsse Master of Education und Bachelor of Arts (B.A./Bachelor of Science (B.Sc.) in Erziehungswissenschaft den entsprechenden Abschlüssen der Psychologen, Sozialpädagogen, Sozial- und Gesundheitswissenschaftlern nicht gleichgestellt. Eine Begründung für diese Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar - möglicherweise handelt es sich um einen redaktionellen Fehler.
Wir möchten Sie bitten, diesen Sachverhalt zu überprüfen und den Leitfaden Prävention entsprechend zu ändern: Die Abschlüsse "Master" und "Bachelor" sollten für Pädagogen ebenso als Voraussetzungen gelten wie für die Psychologen, die Sozialpädagogen, die Sozialwissenschaftler und die Gesundheitswissenschaftler.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen gern Unterlagen zu den einschlägigen erziehungswissenschaftlichen Studiengängen zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Anregung in der Neuauflage des Leitfadens berücksichtigen und uns diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

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